FAQs zur Stipendienbewerbung
Stand Juli 2024
Im nachstehenden Bereich finden Sie Informationen zu allgemeinen
Fragen sowie zu den einzelnen Bewerbersparten:
ALLGEMEIN
English
I’d really like to have more informations about your fellowship – is there an English version?
Thank you for your interest in our foundation. Our website is in German, we are currently working on a translation. If you have any further questions please don’t hesitate to contact us personally: ausschreibung(at)kunststiftung.de
Was beinhaltet das Stipendium
Besteht das Stipendium aus einer rein finanziellen Förderung oder ist es mit einer Residenzpflicht verbunden?
Die Stipendien bei der Kunststiftung bestehen aus einer rein finanziellen Förderung (von 6.000 bis zu 12.000 Euro). Das Stipendium ist kein Residenzstipendium. Neben einer finanziellen Förderung bietet die Kunststiftung Baden-Württemberg die Möglichkeit, Veranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen, Lesungen) mit ihren Stipendiat:innen durchzuführen.
Formale Zulassungskriterien
Bis zu welchem Jahrgang kann man sich bewerben?
Es existiert keine Altersgrenze.
Dürfen sich Student:innen bewerben oder ist eine abgeschlossene Ausbildung für eine Bewerbung nötig?
Bewerben können sich Künstler:innen, deren Studienabschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt. Dies gilt für die Bereiche Bildende Kunst (Absolvent:innen der staatlichen Kunsthochschulen und Akademien), Literatur (MA Absolvent:innen einer Hochschule), Darstellende Kunst (nach der Ausbildung). Musiker:innen können sich auch während des Studiums bewerben.
Die Bewerbung sollte durch dem:die Künstler:in selbst erfolgen.
Ich habe mich zu einem früheren Zeitpunkt schon mal beworben, weiß aber nicht mehr, ob ich mich schon drei Mal beworben habe. An wen muss ich mich wenden?
Bitte kontaktieren Sie hierfür unsere Mitarbeiter:innen unter der Telefonnummer 0711/25 99 39 – 10 oder per E-Mail an ausschreibung(at)kunststiftung.de.
Kann man sich gleichzeitig für zwei Bereiche bewerben und wenn ja, sollte man dann auch zwei separate Bewerbungen einreichen?
Es ist möglich sich für zwei Bereiche zu bewerben. Sie sollten zwei separate Bewerbungen mit der jeweiligen Bearbeitungsgebühr von 20,- EURO an uns senden.
Ich habe mich bereits drei Mal für (bspw.) Bildende Kunst beworben. Ist es möglich, dass ich mich nun noch für Literatur bewerbe?
Ja. Man kann sich für jeden Bereich drei Mal bewerben.
Kann ich meine Bewerbung auch postalisch einsenden?
Seit 2023 kann man sich ausschließlich online über das Bewerbungsformular auf unserer Homepage bewerben.
Sollen beglaubigte Zeugnisse/Dokumente/Geburtsurkunden eingereicht werden?
Zeugnisse/Dokumente/Geburtsurkunden können, müssen aber nicht beigelegt werden.
Parallelbewerbung bei der Akademie Schloss Solitude
Ist es möglich sich gleichzeitig bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude zu bewerben?
Eine Doppelförderung im gleichen Jahr von der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude ist nicht möglich.
Gibt es im Falle einer Gewährung des Stipendiums der Kunststiftung Baden-Württemberg eine Art „Bewerbungssperrfrist“ im Anschluss einzuhalten – oder ist eine Bewerbung für Solitude im folgenden Jahr ohne weiteres möglich?
Im Falle einer Gewährung des Stipendiums der Kunststiftung Baden-Württemberg ist es möglich sich im folgenden Ausschreibungsjahr für das Schloss-Solitude-Stipendium zu bewerben. Das Stipendium der Akademie Schloss Solitude wird allerdings nur alle 24 Monate ausgeschrieben. Die Stipendien der Kunststiftung werden alle 12 Monate ausgeschrieben.
Wohnort, Staatsangehörigkeit
Kann ich ein Stipendium von Ihnen erhalten, obwohl ich nicht in Baden-Württemberg lebe?
Sie müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist.
Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben.
Darf die:der Bewerbende eine Korrespondenz-Adresse angeben, die vom 1. Wohnsitz abweicht?
Die:der Bewerber:in kann eine Korrespondenz-Adresse – die vom 1. Wohnsitz abweicht – angeben, wenn er sich z.B. aktuell im Rahmen eines Residenzprogrammes andernorts befindet.
Rückmeldung
Ich habe mich um ein Stipendium für 2025 beworben. Bis wann ist mit einer Entscheidung über die Anträge zu rechnen?
Die Nominierung der Stipendien 2025 erfolgt im März 2025.
Was bedeutet…
Was soll man unter dem Punkt Motivation für das Stipendium schreiben?
Bezüglich der Motivation sollten Sie aufschreiben, welche Projekte Sie für 2025 geplant haben oder gerne machen möchten (Ausstellungen, Konzerte, Aufnahmen, neues Instrument, Kooperationen, Duos etc.). Es soll klar sein, was Sie mit dem Stipendium der Kunststiftung vorhaben. Es gibt hier keine strengen Richtlinien, es ist eher als Chance zu verstehen, der Jury einen Einblick in ihre aktuelle Arbeit zu geben. Wichtig ist, dass hier die Motivation für das Stipendium dargestellt wird.
Was bedeutet „keine reine Projektförderung“?
Die Kunststiftung Baden-Württemberg kann keine reinen Projektanträge (z.B. Studienreisen von Musiker:innen, Ausstellungsprojekte im Ausland) annehmen. Das Förderprogramm der Kunststiftung Baden-Württemberg beschränkt sich auf die Vergabe von Stipendien an einzelne Künstler:innen. Mit diesen Stipendien können die Künstler:innen individuell ihre Recherchereisen, Projektvorhaben und Ausstellungsprojekte finanzieren. Welche spezifischen Projekte, die einzelnen Stipendiat:innen damit realisieren möchten, ist ihnen freigestellt.
MUSIK
Müssen für den Bereich Musik Aufnahmen eingereicht werden?
Tonaufnahmen werden auf jeden Fall benötigt. Danach entscheidet die Jury über ein mögliches persönliches Vorspiel (voraussichtlich im Februar 2025). Es können auch Aufnahmen von Live-Konzerten eingesandt werden. Es müssen nicht zwingend aktuelle Aufnahmen sein, Sie können auch ältere Aufnahmen beilegen.
Es sollen Stücke aus drei unterschiedlichen Epochen eingereicht werden. Wie viele Stücke pro Epoche sollten eingereicht werden?
Ein Stück pro Epoche ist ausreichend. Sie dürfen aber auch gerne mehrere Stücke vorstellen. Dies ist Ihnen freigestellt.
Ich möchte mich mit meinen gesamten Musikensemble (bspw. insgesamt sieben Leute) für ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg bewerben. Ist das möglich?
Ja, das ist möglich. Der Betrag muss dann durch die Anzahl der Ensemblemitglieder geteilt werden. Und es muss eine Hauptperson bestimmt werden, die den Antrag ausfüllt und sich stellvertretend für das Ensemble bewirbt.
BILDENDE KUNST
Ist eine Bewerbung im Bereich Bildende Kunst trotz eines anstehenden Meisterschülerstudiums möglich?
(Abschluss: Diplom) Da Sie bereits einen Abschluss mit Diplom haben, sind Sie zur Bewerbung berechtigt.
Können sich auch Fotograf:innen für den Bereich Bildende Kunst bewerben?
Gerne können Sie sich als Fotograf:in um ein Stipendium bei uns bewerben – wichtig wäre es jedoch, dass Sie kunstfotografisch arbeiten und nicht als rein kommerzielle/r Fotograf:in.
LITERATUR
Können sich auch Lyriker:innen oder nur Schriftsteller:innen für ein Stipendium bewerben?
Ja. Wir nehmen Bewerbungen aus unterschiedlichen literarischen Genres (Lyrik, Kurzprosa, Romanautoren etc.) an. Drehbücher sind jedoch hiervon ausgenommen.
KULTURMANAGEMENT
Das Stipendium für Kulturmanagement ist nicht ausgeschrieben, kann man sich noch bewerben und wenn ja, wie?
Wenn Sie sich für das Stipendium der Sparte Kulturmanagement bewerben möchten, dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen postalisch an die Kunststiftung oder per E-Mail an
ausschreibung(at)kunststiftung.de.
Unter dieser Adresse erhalten Sie auch weitere Auskunft über die Rahmenbedingungen des Stipendiums. Das Stipendium für Kulturmanagement beginnt immer zum Januar eines Jahres. Ihre Bewerbung sollte daher spätestens im Oktober des Vorjahres eingehen.